Risikobewertung und Stellungnahme zu Anträgen auf experimentelle Freisetzungen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und Produkten aus gentechnisch veränderten Organismen
Nach Gentechnikgesetz müssen Versuche mit GVO (Freisetzungen) genehmigt werden. Das Gleiche gilt für das Inverkehrbringen von Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, d. h. die Abgabe solcher Produkte an Dritte z. B. durch Verkauf....
Laufzeit: 2008-01-01 bis 2025-12-31