Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz
Das JKI ist im nationalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Benehmensbehörde u.a. für die Prüfung der Auswirkungen auf Nutzarthropoden (PflSchG §57, Absatz 9). Das Institut ÖPV bewertet auf der Grundlage der von den Antragsstellern eingereichten Studien und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Anwendungsbedingungen die Risiken der Mittel (Herbizide, Fungizide, Bakterizide, Insektizide, Molluskizide, Wachstumsregler sowie sonstige Mittel) für Nutzarthropoden (nützliche Insekten und Spinnentiere, außer Bienen) auf der Zielfläche in allen vorgesehenen Kulturen. Als Ergebnis wird der Managementbehörde BVL eine Kennzeichnung des Mittels als „nicht schädigend“, „schwach schädigend“ oder „schädigend“ vorgeschlagen. Diese Angaben erfolgen in der Regel artbezogen. Ist die zu bewertende Art für die Indikation nicht relevant, wird der Vorschlag für die jeweilige übergeordnete Gruppe, und zwar für „Nutzinsekten“ bzw. „nützliche Raubmilben und Spinnentiere“ erteilt. Wenn Deutschland im Bewertungsverfahren der EU zonaler Berichterstatter ist, erstellt das Institut darüber hinaus die Bewertungsberichte zu den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nutzarthropoden auf der Zielfläche für die zentrale Zone. Das Institut arbeitet dabei eng mit der Koordinierungsstelle sowie federführenden Instituten des JKI zusammen und ist in der Lenkungsgruppe Zulassungsverfahren am JKI vertreten (LEZU).
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft