Institut für Bienenschutz
Das Institut für Bienenschutz ist gemäß § 41 (3) Nr. 2 des PflSchG (Deutsches Pflanzenschutzgesetz) für die fachliche Bewertung möglicher Risiken von Pflanzschutzmittelwirkstoffen und Pflanzenschutzprodukten für Honigbienen und andere kommerziell relevante Bestäuber zuständig und vertritt diese fachliche Bewertung auf nationaler und internationaler Ebene, bspw. in den Expertensitzungen der EFSA oder Kommentierungsrunden im SCoPAFF (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed). Dabei werden sowohl der Pflanzenschutzmittelwirkstoff als auch das formulierte Pflanzenschutzprodukt einer detaillierten Risikobewertung gemäß der EU-Verordnung Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 283/2013 und (EU) Nr. 284/2013 unterzogen, um mögliche Risiken auszuschließen bzw. zu minimieren und entsprechend eine sichere Anwendung zu gewährleisten.Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 Artikel 14 (2) müssen alle in der EU verfügbaren Wirkstoffe innerhalb von maximal 15 Jahre nach ihrer Zulassung erneut zur Genehmigung vorgelegt und bewertet werden. Das Institut für Bienenschutz ist an diesem Verfahren als berichterstattender Mitgliedstaat (RMS) oder als beteiligter Mitgliedstaat (coRMS, MS) beteiligt.Ebenso ist nach einer Neu- oder Wiederzulassung des Wirkstoffes für alle Pflanzenschutzprodukte, die diesen Wirkstoff enthalten, ein neuer Zulassungsantrag im Rahmen des zonalen Zulassungsverfahrens zu stellen, der zu einer fachlichen Bewertung durch das Institut für Bienenschutz als berichterstattender Mitgliedstaat (zRMS) oder beteiligter Mitgliedstaat (coRMS, cMS) führt.Das Institut für Bienenschutz ist darüber hinaus auf nationaler und internationaler Ebene laufend aktiv an der Harmonisierung der genannten Bewertungsverfahren innerhalb und außerhalb der EU beteiligt. Hierbei unterstützt das Institut nicht nur mit fachlichen Einschätzungen und Expertenwissen, sondern trägt auch mit zulassungsrelevanten Forschungsaktivitäten (z.B. Sensitivität von Bienenarten, Auswirkungen von Tankmischungen, Mikroorganismen oder aber auch Zusatzstoffen) zur Weiterentwicklung der Risikobewertung bei.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft