Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde
Im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens zur Nitrat-Richtlinie hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, ein Monitoringprogramm einzurichten, das in kurzen Zeiträumen Aussagen über die Effektivität der Maßnahmen der Düngeverordnung 2020 zulässt. Das Monitoring soll v.a. in den belasteten Gebieten eine schnelle Nachsteuerung ermöglichen; auch soll sichergestellt werden, dass bislang nicht belastete Gebiete sich nicht negativ entwickeln. Das Monitoring soll alle Bundesländer anhand repräsentativer Informationen erfassen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft