Institut für Waldschutz
Ziel der EU-Wirkstoffprüfung ist die Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa. Das Institut prüft, in den Fällen, in denen Deutschland berichterstattender Mitgliedstaat für die EU-Wirkstoffprüfung ist, ob der Wirkstoff grundsätzlich zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln geeignet ist und wirkt mit bei der Anfertigung der Wirkstoffmonographie. Im "zonalen Zulassungsverfahren" prüft und bewertet das Institut die anstehenden Mittel als zentraler Berichterstatter für die gesamte Zone, z. T. auch für gesamt Europa, wenn es sich um Gewächshausanwendungen handelt, anhand der eingereichten Unterlagen für die Prüfbereiche Wirksamkeit und Phytotoxizität. Das Ergebnis der Bewertung wird dokumentiert in einem Bericht für die jeweilige EU-Zulassungszone, verbunden mit einer Empfehlung zur Zulassungsentscheidung für die nationale Umsetzung innerhalb Deutschlands. Diese Dokumente werden dann dem BVL für seine weiteren Managemententscheidungen zur Verfügung gestellt.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft