Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz
Pflanzenschutzgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie die Anforderungen gemäß § 16 PfSchG einhalten. Das JKI führt die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten gemäß der aktuell geltenden Richtlinien durch. Alle vom JKI geprüften und positiv bewerteten Geräte werden in einer beschreibenden Liste geführt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 16, § 52 und § 57 PflSchG.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat