Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz
Definition der bundesweit einheitlichen technischen Anforderungen zur Funktionsüberprüfung in Gebrauch befindlicher Pflanzenschutzgeräte, um verschleiß- und alterungsbedingte Mängel an den Geräten zu beseitigen. Koordination und fachlicher Austausch mit den Pflanzenschutzdienststellen der Länder sowie Erhebung bundesweiter Daten zur Umsetzung bzw. Unterstützung des nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP). Grundlage dafür ist § 16 (4) Nr. 3 und § 57 (2) Nr. 7 PflSchG.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft