Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz
Prüfungsverfahren/-einrichtungen sind den laufenden technischen Entwicklungen in der Pflanzenschutztechnik sowie der Mess- und Rechnertechnik anzupassen. Die rechtliche Grundlage dafür bietet § 52 (4) PflSchG.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft