Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit
Wie in aktuellen EU-Verordnung 2022/1192 (EU) für Globodera pallida und G. rostochiensis (PCN) beschrieben, ist die Prüfung von (neuen) Kartoffelsorten zur Beurteilung ihrer PCN-Resistenz obligatorisch. Die Sorten werden von der EU gelistet, um ein transparentes System zu gewährleisten. Durch die Einbeziehung von Referenzpopulationen und Referenzkartoffelsorten ist es möglich, eine neue Kartoffelsorte auf der Grundlage der Nematodenvermehrungsrate mit international anerkannten Resistenzniveaus zu vergleichen. Darüber hinaus können lokale (a-virulente und virulente) PCN-Populationen in die Resistenztests mit einbezogen werden. Dieses Projekt untersucht, ob die Referenzpopulationen aus verschiedenen EU-Ländern nach langjähriger „Erhaltung“ noch virulent genug sind und ob diese noch repräsentativ für Feldpopulationen sind. Ziel ist es daher, diese Referenzpopulationen untereinander und mit lokalen virulenten Feldpopulationen zu vergleichen, die möglicherweise aufgrund des Selektionsdrucks durch den Einsatz resistenter Kartoffelsorten entstanden sind.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft