Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz
Nach Auslaufen des Investitionsprogramms Landwirtschaft (IuZ) der Landwirtschaftlichen Rentenbank zum 31.12.2024 sind Maschinen und Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wieder im Rahmen des aktuellen Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) in der Förderperiode von 2023 bis 2027 förderfähig. Voraussetzung zur Förderung von Pflanzenschutzgeräten ist eine Anerkennungs- oder ENTAM-Prüfung der Geräte durch das Julius Kühn-Institut. Alle förderfähigen Geräte sind in der „Förderliste zur Investitionsförderung“, die vom JKI geführt wird, aufgeführt. Die Förderliste wird vom JKI nach Bedarf aktualisiert. Sie kann um zukünftig geprüfte Geräte ergänzt werden, es können aber auch Geräte aus der Liste herausfallen. JKI-anerkannte Geräte werden nur für die Dauer des Anerkennungszeitraums (5 Jahre) geführt. Bei ENTAM geprüften Geräten darf die Eintragung in der beschreibenden Liste nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Das Auslaufen der Förderfähigkeit ist in der Spalte „förderfähig bis“ abzulesen. Die Umsetzung des AFP-Programms obliegt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Klimaschutzes“ (GAK) den Ländern. Die Länder informieren eigenständig über die Förderangebote vor Ort.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat