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Rote Liste Bienen Niedersachsen

Aktualisierung der Roten Liste der Wildbienen Niedersachsens und Bremens


Laufzeit

2026-03-01 bis 2027-06-30

Projektleitung

  • Henri, Greil


Zuständige Fachinstitut

Institut für Bienenschutz


Beteiligte JKI-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

  • Henri, Greil


Gesamtziel des Projektes

Die Erstellung und Fortschreibung von Roten Listen als Verzeichnisse der in Niedersachsen ausgestorbenen, verschollenen oder gefährdeten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Fachbehörde für Naturschutz. Die aktuell gültige Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Wildbienen mit Gesamtartenverzeichnis stammt aus dem Jahr 2002 (Theunert 2002). Aus diesem Grund soll für Niedersachsen und Bremen eine Aktualisierung der Gesamtartenliste (Checkliste) sowie der Roten Liste der Wildbienen vorgenommen werden.Zur Aktualisierung der Gesamtartenliste (Checkliste) und der Roten Liste der Wildbienen Niedersachsens und Bremens wird zwischen dem NLWKN und dem Julius Kühn-Institut eine Forschungs- und Entwicklungsvereinbarung geschlossen. Externe niedersächsische Wildbienenexperten werden über die Vergabe von Unteraufträgen eingebunden. Als Grundlage für die Aktualisierung der Gesamtartenliste und Gefährdungsanalyse nach BfN-Methodik (Ludwig et al. 2009) wird die vom JKI erstellte und plausibilierte Datensammlung von Nachweis- bzw. Vorkommensdaten der Wildbienen Niedersachsens und Bremen zu verwendet. Diese enthält plausibilisierte Wildbienendaten aus dem Niedersächsischen Tierarten Erfassungsprogramm (TAEP) des NLWKN, aus einschlägigen Fachgesellschaften, Forschungseinrichtungen, Schutzgebieten, von sammlungstätigen Einzelpersonen, sowie (Online-)Datenbanken. Die Gefährdungseinstufung der Arten erfolgt gemäß des Einstufungsschemas des BfN (Ludwig, et al. 2009, BfN 2021). Der Vorgang der Einstufung soll sowohl für ganz Niedersachsen und Bremen (NB) als auch auf regionaler Ebene für die Rote Liste Regionen Tiefland (T) sowie Hügel- und Bergland (H) erfolgen.Das finale Manuskript wird vor Veröffentlichung durch den Infodienst des NLWKN redaktionell überarbeitet und in digitaler sowie gedruckter Fassung über diesen veröffentlicht.


Mittelgeber

Umweltministerium Niedersachsen (MU)