Institut für Bienenschutz
Hoheitliche Aufgabe gemäß § 33 (2), Pkt. 8 PflSchG. Entwicklung und Etablierung von Methoden zur rückstandsanalytischen Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln in sehr unterschiedlichen Matrices (Bienen, Pflanzen, Pollen, Wachs), die laufend optimiert und überprüft werden müssen, z.B. nach Aufnahme neuer Wirkstoffe ins Untersuchungsprogramm. Erarbeitung von Daten zu Wiederfindungsraten, Nachweis- und Bestimmungsgrenzen (NG, BG) und Lagerstabilität. Aufbau und Pflege von Massenspektroskopie-Bibliotheken und Ergebnis-Datenbanken (GC/MS, LC/MS/MS).
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft