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Inhalt: 7. SPISE-Workshop 2018 in Athen

– weitere Hilfestellung zur Umsetzung der Pflichtkontrolle von Pflanzenschutzgeräten in Europa

SPISE steht für Standardized Procedure for Inspection of Sprayers in Europe. An der landwirtschaftlichen Universität in Athen fand vom 26. bis 28. September 2018 der 7. SPISE Workshop statt. Unter der derzeitigen Leitung von Prof. Paolo Balsari (Universität Turin) und mit Teilnahme eines Vertreters der EU-Kommission (DG Health and Food Safety - Directorate F) trafen sich fast 100 Teilnehmer/innen aus 24 europäischen Ländern, darunter Dr. Jens Karl Wegener, Hans-Jürgen Osteroth und Hans-Joachim Wehmann vom JKI-Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz. Der Fokus des 7. Workshops lag auf der Kontrolle von wenig verbreiteten Pflanzenschutzgeräten, wie zum Beispiel Granulatstreuern, Parzellenspritzgeräten, Ultra-Low-Volume-Geräten oder Sprühgeräten speziell für den Einsatz in Oliven und Orangen.

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2009/128/EG wurden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine turnusmäßige technische Überprüfung für Pflanzenschutzgeräte einzuführen und sicherzustellen, dass bis Ende 2016 alle beruflich eingesetzten Pflanzenschutzgeräte in Europa mindestens einmal überprüft worden sind. Hierbei legt die Richtlinie nur die wesentlichen Eckpunkte fest. Die Ausgestaltung der Verfahrensabläufe blieb den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überlassen, die hierfür eigene Erfahrungen und Gegebenheiten berücksichtigen können. Eine im Vorfeld des Workshops durchgeführte Umfrage und erste Audits seitens der EU-Kommission haben aufgezeigt, dass das Ziel des EU-weiten Einsatzes ausschließlich erfolgreich überprüfter Pflanzenschutztechnik bisher noch nicht erreicht ist.

Auf Initiative des JKI-Fachinstituts für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz wurden seit 2004 bereits sieben SPISE Workshops angeboten mit dem Ziel des Erfahrungsaustauschs zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Inzwischen haben verschiedene technische Arbeitsgruppen (TWGs) SPISE Advices erarbeitet und damit Lösungen zur möglichen Umsetzung einer Kontrolle der teilweise sehr allgemeinen Formulierungen des § 8 der o.g. Richtlinie für die Praxis aufgezeigt. Ziel ist eine weitgehend harmonisierte Pflichtkontrolle für unterschiedliche Pflanzenschutzgeräte in Europa. Nur so können Gerätekontrollen in den EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig anerkannt werden.

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