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Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

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Inhalt: Prüfen und Bewerten von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen

Pflanzenschutzmittel (PSM) sind natürliche oder chemisch hergestellte Stoffe, die Kulturpflanzen vor Schädlingen und Krankheiten schützen. Bei ihrer Anwendung gelangen Pflanzenschutzmittel zwangsläufig in die Umwelt. Um schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier oder Ökosystem zu minimieren, arbeiten alle Mitgliedsstaaten der EU zusammen.

Jedes Pflanzenschutzmittel enthält einen oder mehrere Wirkstoffe und verschiedene Beistoffe (z. B. Lösungsmittel oder Emulgatoren). Diese sorgen unter anderem dafür, dass Blätter gleichmäßiger benetzt werden oder UV-Strahlung einen Wirkstoff nicht zu rasch unwirksam macht. Mehrere unabhängig voneinander agierende Behörden wie das JKI bewerten das Anwendungsrisiko der Einzelwirkstoffe und ihres Anwendungsgemischs (Pflanzenschutzmittel) in Ackerbau-, Gartenbau- und Forstkulturen sowie im Obst- und Weinbau.

Zweistufiges Zulassungsverfahren

Verfahren auf EU und nationaler Ebene

I. Stufe: Der reine Wirkstoff eines PSM wird von der EU-Kommission unter Beteiligung der EU-Mitgliedsstaaten genehmigt. Grundlage für die Entscheidung in einem gemeinsamen Ausschuss bildet die Bewertung aller durch den Antragsteller (PSM-Hersteller) eingereichten Studien. Diese Bewertung wird durch einen stellvertretenden Mitgliedstaat und die EFSA (Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit) vorgenommen. In den Mitgliedstaaten beteiligen sich verschiedene Behörden an der Wirkstoffbewertung.
In Deutschland prüfen das Julius Kühn-Institut (JKI), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) als Fachbehörden für Landwirtschaft, Humangesundheit und Umwelt die eingereichten Studien der Antragsteller. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fasst die Bewertungen zusammen und leitet sie an die EFSA weiter.

II. Stufe: Die Genehmigung eines Wirkstoffs bedeutet jedoch noch keine automatische PSM-Zulassung – das marktfertige Mittel muss in seiner spezifischen Zusammensetzung auf Wirksamkeit  und mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Verbraucher geprüft werden, bevor es national vermarktet werden darf. Diese Prüfung übernehmen in Deutschland wieder das JKI, das UBA und das BfR. Das BVL führt die Bewertungsberichte der Fachbehörden zusammen und spricht eine nationale Zulassung aus.

Prüfbereich des JKI

Im Rahmen der Genehmigung von Wirkstoffen und der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln widmet sich das JKI den folgenden großen Prüfbereichen:

Wirksamkeit
Hat das PSM die gewünschte Wirkung? Unterdrückt es Pilz- oder Schädlingsbefall, den Aufwuchs von Unkräutern? Verträgt die Kulturpflanze das Pflanzenschutzmittel? Gibt es Nebeneffekte auf Ertrag, Qualität und Folgekulturen?

Bienengefährlichkeit
Sind Auswirkungen auf Honigbienen und Hummeln zu beobachten?

Auswirkungen auf Nützlinge
Hat das PSM schädliche Auswirkungen auf Nützlinge bzw. sogenannte „Nicht-Zielarthrophoden“ ?

Aus diesen Fragestellungen ergeben sich weitere Prüfaspekte: So ermitteln die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am JKI die minimale Aufwandmenge eines Pflanzenschutzmittels, die erforderlich ist, um einen Zielorganismus erfolgreich bekämpfen zu können. Sie schätzen ab, ob und wie schnell Resistenzentwicklungen zu erwarten sind.

Führt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Mittel  die Kulturpflanze, Folgekulturen oder Nicht-Zielorganismen (insbesondere Bienen) beeinträchtigt, kann dies dazu führen, dass die Anwendungen eines PSM angepasst oder Auflagen für eine Kennzeichnung erteilt werden. Auch kann die Zulassung komplett abgelehnt werden.

Lückenindikation

Mehr als 1.000 verschiedene Pflanzenarten werden als Klein- und Kleinstkulturen auf nur 2 Prozent der deutschen Anbaufläche kultiviert. Hierzu gehören Gemüse- und Zierpflanzen, Arznei- und Gewürzkräuter sowie viele Obstkulturen. Für diese Kulturen stehen nur wenige oder keine Mittel und Verfahren für den Pflanzenschutz zu Verfügung. Es besteht eine „Schutzlücke“. Denn Pflanzenschutzmittel (PSM) werden für den Einsatz gegen spezielle Schadorganismen in speziellen Kulturen zugelassen (Indikationszulassung) und dürfen nur in solchen Fällen angewendet werden. Für die PSM-Hersteller ist es jedoch oftmals unwirtschaftlich, eine Zulassung für diese Kulturen zu beantragen.

Das JKI beherbergt die Geschäftsstelle des BLAG-LÜCK (Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lückenindikationen). Sie arbeitet intensiv an begründeten Ausnahmeregelungen für nicht-chemische und chemische PSM, um dem integrierten und dem ökologischen Landbau geeignete Pflanzenschutzverfahren bereitzustellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf dem Wissensportal „Lückenindikation“ der BLAG-LÜCK. Im europäischen Rahmen entwickelte das JKI zusammen mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz (DLR) eine internationale Datenbank zu Lückenindikationen: www.eumuda.eu

Weiterführende Informationen

Als zuständige Behörde hat das BVL auf seiner Seite detaillierte Informationen zur Zulassung von PSM zusammengetragen.
Weblink: www.bvl.bund.de (Seite Pflanzenschutzmittelzulassung)

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Erklärvideo des BVL.