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Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

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Blick von oben: Viele kleine viereckige Pflanztöpfe mit sehr jungen Pflänzchen füllen das Bild.
AG
Institut für Nationale und Internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit

Inhalt: Risikoanalyse

Das Institut prüft, ob Schadorganismen eine ernsthafte Gefährdung für Deutschland oder Europa darstellen. Die Durchführung einer Analyse basiert auf internationalen Standards, die für Quarantäneschadorganismen und RNQPs unterschiedlich sind. Für jeden in Frage kommenden Organismus bewerten wir die zu erwartenden ökonomischen und ggf. umweltrelevanten Schäden. Dabei werden Warenströme und das Potenzial zur Ansiedlung und Verbreitung mitberücksichtigt. Anhand der Ergebnisse wird entschieden, ob Ausrottungs- oder Abwehrmaßnahmen gegen den Organismus gerechtfertigt sind. Gemäß Pflanzenschutzgesetz § 57 (2) Nr. 4 ist das JKI in Deutschland für die Durchführung von Risikoanalysen zu Quarantäneschadorganismen zuständig.

Ad hoc Bewertung neuer Schadorganismen

Werden bei Importkontrollen neue Schadorganismen festgestellt, führen wir innerhalb weniger Tage eine Analyse des pflanzengesundheitlichen Risikos der Schadorganismen durch und entscheiden über die Notwendigkeit und die Art der Gegenmaßnahmen. Schnelles Handeln ist hier notwendig, da einerseits der Handel nicht ungerechtfertigt beeinträchtigt werden darf und andererseits der Import gefährlicher Schadorganismen frühzeitig unterbunden werden muss. Das Ergebnis unserer Risikoanalysen und weitere Informationen zu Schadorganismen und deren Auftreten veröffentlichen wir im Wissensportal Pflanzengesundheit.

Bewertung der Einfuhranforderungen anderer Staaten

Ein weiteres Ziel des JKI ist die Identifizierung und der Abbau von Handelshemmnissen beim Export von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen im Rahmen eines fairen und regelbasierten Handels. Eine wichtige Rolle spielen hierbei internationale Abkommen wie das SPS (Sanitary and Phytosanitary Measures) der Welthandelsorganisation (WTO) und das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Das JKI überprüft kontinuierlich die eingereichten Entwürfe neuer oder geänderter Einfuhrvorschriften von Drittländern (SPS-Notifizierungen). Besonders relevant ist für uns, inwieweit die Einfuhranforderungen fachlich gerechtfertigt und z.B. im Hinblick auf geforderte Behandlungen praktikabel sind. So sollen eventuelle Handelshemmnisse frühzeitig erkannt und soweit wie möglich vermieden werden.

Risikoanalysedaten für Zielländer deutscher Pflanzenexporte

Vor allem südamerikanische und asiatische Länder sowie die USA erlauben Einfuhren erst dann, wenn sie vorab die phytosanitären Risiken pflanzlicher Importprodukte analysiert und auf dieser Grundlage konkrete Einfuhranforderungen festgelegt haben. Das Exportland ist in diesem Falle aufgefordert, umfangreiche Daten (Dossiers) mit Angaben über die im Exportland vorkommenden Schadorganismen und deren Bekämpfung bereitzustellen. Im Fall von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen aus deutscher Produktion ist das JKI dafür verantwortlich, derartige Dossiers zu erarbeiten. Nach Abschluss der Risikoanalyse durch das Zielland werden die übermittelten Einfuhranforderungen geprüft und mit den betroffenen Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer abgestimmt.

Siehe auch

Plant Health - Rules for Passengers | Video of the EU-Commission

Pflanzenhandel im Internet: Warum ein Pflanzengesundheitszeugnis so wichtig ist