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Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

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Institut für Nationale und Internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit

Inhalt: Pflanzengesundheitliche Regelungen, Standards und Leitlinien

JKI-Wissensportal

Zum Schutz vor Quarantäneschadorganismen werden in fast allen Staaten der Erde vielfältige Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören z.B. die Inspektionen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen bei Im- und Export, Handelsbeschränkungen und Einfuhrverbote oder Produktionsauflagen und Kennzeichnungsvorschriften im Handel. Diese Maßnahmen basieren auf Rechtsvorschriften sowie internationalen Übereinkommen und Standards. In Deutschland und Europa werden diese unter Mitwirkung des Instituts kontinuierlich an neue Risiken, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte politische Rahmenbedingungen angepasst werden.

Internationale Zusammenarbeit

Durch den eng verflochtenen, globalen Handels- und Warenverkehr, haben Rechtsvorschriften und Standards grenzüberschreitende Auswirkungen. Daher besteht eine sehr intensive Zusammenarbeit mit Expertengremien der Europäischen Union, der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) und dem Sekretariat der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC). In diesen Gremien sind wir daran beteiligt, faire und wirksame Standards für den internationalen Handel mit Pflanzen und Pflanzenprodukten zu entwickeln.

Das IPPC ist dabei ein von 184 Staaten unterzeichnetes internationales Übereinkommen, das wiederum Regeln für die Rechtsvorschriften aller Unterzeichnerstaaten im Bereich der Pflanzengesundheit definiert.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt jedoch auf verbindlichen EU-Regelungen, die im Ständigen Ausschuss der Europäischen Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel erarbeitet und beschlossen werden. Unsere Aufgabe ist es hier, Vorschläge zu zukünftigen Rechtsvorschriften zu prüfen und zu kommentieren, bei Bedarf eigene oder recherchierte Forschungsergebnisse einfließen zu lassen und insgesamt die Entwicklung von fachlich fundierten und praktikablen Vorschriften zu unterstützen. Die Experten unseres Instituts sind im Auftrag des BMEL regelmäßig in diesem Ausschuss und den zugehörigen Arbeitsgruppen in den Sektionen Pflanzengesundheit, Obstvermehrungsmaterial sowie Vermehrungsmaterial von Zierpflanzenarten tätig.

Nationale Zusammenarbeit

Innerhalb Deutschlands stimmen wir die in EU- oder internationalen Gremien vertretenen Positionen mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer und dem BMEL ab und wirken an der einheitlichen Anwendung mit. Dafür werden in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten verbindliche Leitlinien für die Bekämpfung von Schadorganismen oder zur Durchführung von Maßnahmen erstellt. Für eine harmonisierte Bekämpfung von prioritären Schadorganismen, also Schadorganismen, bei denen im Falle einer Ansiedlung in Deutschland mit besonders starken Schäden zu rechnen wäre, erstellen wir nationale Notfallpläne. Sie enthalten alle wichtigen Informationen, damit sich die Bundesländer auf das mögliche Auftreten eines solchen Schadorganismus vorbereiten können und sofort wissen, was im Falle des Auftretens zu tun ist. Die Notfallpläne werden mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder abgestimmt und sind auf dem Wissensportal Pflanzengesundheit eingestellt.