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Inhalt: Prüfen von Pflanzenschutztechniktechnik

Antrag auf Geräteprüfung

Anträge zur Geräteprüfung bitte per Mail an prüfung-at@  julius-kuehn.  de .

Als Teil unserer behördlichen Aufgaben bietet das JKI Herstellern von Pflanzenschutztechnik freiwillige Prüfungen ihrer Gerätetechnik an. Darüber hinaus sind wir gemeinsam mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder für die Kontrolle der in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte zuständig. Auch die Beizstellen- und Sägeräteprüfung wird von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.

Durch den Einsatz effizienter Pflanzenschutz- und Sägerätetechnik lassen sich Pflanzenschutzmittel (PSM) verlustarm und präzise ausbringen und minimieren somit Umweltrisiken. Das JKI sorgt mit Prüf- und Normungsarbeit dafür, dass die Pflanzenschutztechnik den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Unterstützung der Hersteller: Freiwillige Prüfung von Pflanzenschutztechnik

Herstellern von Pflanzenschutztechnik bieten wir verschiedene freiwillige Prüfungen an, um sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen. Diese reichen von einer einfachen Prüfung der Geräteunterlagen (Dokumentenprüfung), über eine ergänzende Gerätesichtung (Sichtprüfung) bis hin zur JKI-Anerkennungsprüfung.

Die Anerkennungsprüfung wird zusammen mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer durchgeführt. Unser Fachinstitut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz begutachtet das Gerät im Prüfstand, die Einsatzprüfstellen der Pflanzenschutzdienste testen es ergänzend im praktischen Einsatz. Durch die Zweigleisigkeit der Prüfung kann sicher und neutral beurteilt werden, ob ein Gerät für den Pflanzenschutzeinsatz geeignet ist.

Die geprüfte Anwendungstechnik kann im Anschluss mit einem Anerkennungszeichen des Julius Kühn-Instituts  versehen werden. Auch einzelne Geräteteile wie Düsen können so geprüft werden.

Abdrift minimieren und Pflanzenschutzmittel einsparen – Erweiterte Prüfung am JKI

Vom JKI anerkannte Geräte können zusätzlich auf abdriftmindernde und PSM-einsparende Eigenschaften geprüft werden. Diese gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Dazu müssen die Gerätehersteller Daten aus entsprechend der JKI-Richtlinien durchgeführten Versuchen vorlegen.

Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten in Nutzung

Die Kontrolle von angewandter Pflanzenschutztechnik soll verschleißbedingte Mängel aufzeigen, die möglicherweise zu Lasten der Dosier- und Verteilungsgenauigkeit der Geräte gehen.

Diesen vom Gesetzgeber geforderten regelmäßigen Gerätecheck übernehmen amtlich anerkannte Werkstätten auf Länderebene. Um eine bundeseinheitliche Bewertung im Einklang mit den EU-Normen zu ermöglichen, stellt das JKI den Werkstätten Richtlinien mit technischen Anforderungen für die Kontrolle der Geräte zur Verfügung. Dazu leitet das JKI-Fachinstitut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflanzenschutz-Gerätekontrolle".

Saatgutbehandlungseinrichtungen (Beizstellen) und Sägeräte prüfen

Bestimmte Pflanzenschutzmittel dürfen nur in geprüften Saatgutbehandlungseinrichtungen an Saatgut gebeizt werden. Diese müssen technische Vorgaben, wie z.B. eine effiziente Staubabsaugung und eine schonende Behandlung des Saatguts erfüllen, um umwelt- und gesundheitsgefährdenden Abrieb zu vermeiden. Das JKI veröffentlicht eine Liste der Anlagen, die diese Qualitätsnormen erfüllen.

Auch für das Ausbringen dieses gebeizten Saatgutes müssen vom JKI geprüfte Sägeräte verwendet werden. Solche Sägeräte werden hinsichtlich ihres Abdrifts von Stäuben begutachtet und entsprechend gelistet.

Sie wollen Ihre Saatgutbehandlungseinrichtung oder Sägeräte prüfen lassen?

Unterlagen und Dokumente finden Sie hier:
Richtlinien, Listen, Prüfberichte und Anträge der Geräteprüfung

Anträge für Saatgutbehandlungseinrichtungen bitte an pruefung-beizstelle@  julius-kuehn.  de senden.

Normung und Harmonisierung der Pflanzenschutztechnik im weltweiten Handel

Für einen freien Handel und Verkehr von Pflanzenschutztechnik muss die Prüfung der Geräte in der EU und weltweit einheitlichen Anforderungen genügen. Auf Grundlage unserer nationalen Prüftätigkeiten und Forschung sind wir an international gültige Normen für Prüfverfahren und technische Anforderungen beteiligt.

Vereinheitlichen der Europäische Prüfung (ENTAM 2.0)

Seit 2013 engagiert sich das JKI im europäischen Prüfnetzwerk ENTAM (European Network for Testing of Agricultural Machines) für eine Vereinheitlichung der Pflanzenschutzgeräte-Prüfung der ENTAM-Mitgliedsstaaten. 2022 wurde das Netzwerk neu aufgestellt und in ENTAM 2.0 umbenannt.

Nach dem Motto „Einmal geprüft – europaweit anerkannt“ werden unnötige Mehrfachprüfungen im europäischen Handelsverkehr vermieden und Zeit und Kosten der Hersteller geschont. Ziel ist es, der Landmaschinenindustrie, den Lohnunternehmern und Landwirten innerhalb des Verbundes denselben Zugang zu sicheren und leistungsstarken Maschinen zu ermöglichen.

Die Entam-Prüfberichte finden Sie in OpenAgrar.

Zuständiges Institut am JKI