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Inhalt: FAQ: Erhebung kulturspezifischer Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch JKI

Betrifft: Zugang zu Daten und eingeschränkte Übertragbarkeit bundesweiter Daten auf einzelne Bundesländer

Fachinformation des JKI Nr.1/2018

Erhebung kulturspezifischer Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland

Betrifft: Zugang zu Daten und eingeschränkte Übertragbarkeit bundesweiter Daten auf einzelne Bundesländer

Welche Daten erhebt das JKI?

Das JKI erhebt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages (§21 Pflanzenschutzgesetz und Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 über Statistiken zu Pestiziden, die sog. Pflanzenschutzmittel-Statistikverordnung) in Zusammenarbeit mit den Ländern und den Verbänden der Landwirte für viele Kulturen spezifische Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Daten werden von repräsentativen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben freiwillig und anonym zur Verfügung gestellt. Die Daten dieser PAPA-Erhebungen bleiben Eigentum der genannten Vertragspartner und werden dem JKI nur für die vertraglich vereinbarten Auswertungen bereitgestellt.

Welche Daten stellt das JKI Außenstehenden (z. B. Verbänden) zur Verfügung?

 

Das JKI übermittelt auf Anfrage die auf die Bundesrepublik Deutschland bezogenen Ergebnisse der Datenanalyse. Im Sinne der Transparenz werden diese Daten im Bundesanzeiger veröffentlicht und ins Internet eingestellt. Sie sind dort abrufbar unter papa.julius-kuehn.de .

 

Liefern diese Daten sichere Aussagen zu Mengen und Intensität der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in einzelnen Bundesländern?

Die bundesweiten Daten aus den PAPA-Erhebungen auf einzelne Bundesländer oder Regionen zu übertragen, ist nicht möglich und aus wissenschaftlicher Sicht unzulässig. So berechnete Ergebnisse für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können entweder zu hoch oder zu niedrig für die betrachtete Region sein, in jedem Fall aber sind sie falsch.

Aus den inzwischen langjährigen Auswertungen des JKI, etwa von Datensätzen des Netzes Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz, ist bekannt, dass sich die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Regionen, abhängig von der Kultur und auch von Jahr zu Jahr signifikant unterscheiden. Die Annahme, dass auf jeder Fläche einer Kultur eine identische Wirkstoffmenge ausgebracht wird, ist also nicht zulässig, denn sie bildet die Realität nicht ab.

Es gilt in jedem Fall die regional differenzierten Produktionsbedingungen zu berücksichtigen, Witterungseinflüsse sowie das regionale Auftreten von Schadorganismen im entsprechenden Jahr.

Hintergrund:

Anlass für diese Fachinformation: unzulässige Verrechnung von PAPA-Daten in „Pestizidbericht für Baden-Württemberg“ von NABU Baden-Württemberg, März 2018

Die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Deutschland ist streng geregelt, sodass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung der letztlich zugelassenen PSM keine unvertretbaren Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen. Dennoch ist es ein gesamtgesellschaftliches Ziel, die Risiken in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln noch weiter zu reduzieren. Eine alleinige Betrachtung der Anwendungsmengen einzelner Pflanzenschutzmittel und pauschale Forderungen nach Reduktion der Aufwandmengen für bestimmte Mittel sind jedoch nicht zielführend. Denn Pflanzenschutzmittel, die aufgrund ihrer Wirkeigenschaften in geringen Mengen ausgebracht werden, sind bzgl. ihrer Umweltwirkung nicht zwangsläufig besser zu bewerten im Vergleich zu Pflanzenschutzmitteln mit hohen Aufwandmengen. Nachhaltigkeit heißt auch ökonomische Auswirkungen zu betrachten. Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, kurz NAP, versucht genau das. Die PAPA-Erhebungen sind ein wichtiger Bestandteil des NAP.

Diese Information wurde in Zusammenarbeit mit dem JKI-Fachinstitut für Strategien und Folgenabschätzung  am Standort Kleinmachnow erstellt.

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