In Umsetzung seiner in Gesetzen und Verordnungen festgelegten Aufgaben veröffentlicht das JKI in unregelmäßigen Abständen Bekanntmachungen, die in gedruckter Form im Bundesanzeiger erscheinen.
Alle Bekanntmachungen ab dem 1.4.2012 können Sie direkt unter (http://www.bundesanzeiger.de) recherchieren
Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger-Verlages werden die wesentlichen JKI-Bekanntmachungen als pdf-Dateien eingestellt.