Inhalt: Pflanzenschutzmittel- und Wirkstoffbewertung | Bienengefährlichkeit
Zu unseren gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zählt die Mitwirkung im nationalen und zonalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (PSM) einschließlich der EU-Wirkstoffprüfung.
Das Institut für Bienenschutz übernimmt dabei fachliche Bewertung möglicher Risiken für Honigbienen und anderer kommerziell relevanter Bestäuber und vertritt diese in nationalen und internationalen Gremien. Grundlage der Bewertung bilden die vom Antragsteller vorgelegten Studien und Unterlagen. Das Ergebnis dieser wissenschaftlichen Bewertung findet direkten Eingang in das Zulassungsverfahren von PSM und Wirkstoffen. Es stellt einen Baustein für die Gesamtevaluation durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dar.
Wir bewerten die eingereichten Studien und geben für jedes geprüfte Pflanzenschutzmittel eine Empfehlung mit entsprechenden Maßnahmen zur bienensicheren Anwendung des Pflanzenschutzmittels an das BVL. Diese sogenannten Risikominimierungsmaßnahmen umfassen z.B. Anwendungen nach dem täglichen Bienenflug oder Anwendungen des Pflanzenschutzmittels außerhalb der Blüte von bienenattraktiven Kulturen.
Rechtliche Grundlage: § 41 (3) Punkt 2 des Pflanzenschutzgesetzes PflSchG.