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Institut für Waldschutz

Inhalt: Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea), kurz EPS genannt, erweitert seit den 1990er Jahren sein Verbreitungsgebiet nicht nur in Deutschland. Dieser heimische Schmetterling ist wärmeliebend. Seine Larven ernähren sich von den Blättern der Eiche (Quercus spp.). Bedenklich ist, dass der EPS die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährdet. Befallene Waldgebiete oder andere Areale (Campingplätze, Parks u.v.m.) können kaum noch von Spaziergängern genutzt werden. Das humanpathogene Potential beruht auf den sog. "Spiegelhaaren". Sie werden ab dem dritten Larvenstadium gebildet und enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Bei Kontakt können u. a. Hautirritationen, Augenreizungen und Atembeschwerden auftreten.

Verbreitung

Die Prozessionsspinner zählen zur Familie der Zahnspinner (Notodontidae), zu denen mehrere Tausend Arten gehören. In Europa und Nordafrika sind insgesamt sechs Arten der Gattung Thaumetopoea verbreitet. Für Mitteleuropa sind nur drei Arten relevant, zu denen der Eichenprozessionsspinner (Th. processionea), der Kiefernprozessionsspinner (Th. pinivora) und der Pinienprozessionsspinner (Th. pityocampa) gehören. Seit Mitte der 1990er Jahre tritt der EPS verstärkt in Deutschland auf. Allerdings stellen sich regional die Ausdehnung der Befallsgebiete und die Befallsstärke unterschiedlich dar. Betroffen sind vor allem die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Erste Erfolge der seit Jahren durchgeführten Schutzmaßnahmen zeigen sich u. a. in Brandenburg. Dort ist ein Rückgang der Intensität des Befalls zu verzeichnen (MLUL 2017).

Ein aktuelles Faltblatt mit Hinweisen zur Lebensweise, der Verbreitung, der Biologie, den Schäden und gesundheitlichen Gefahren finden Sie zum Download hier:

Einsatz von Insektiziden als Gegenmaßnahme

Der EPS kann als Pflanzenschädling (z. B. in Wäldern oder im urbanen Grün) auf Grundlage des Pflanzenschutzrechts, mit Insektiziden (= Mittel gegen Insekten) bekämpft werden. Als Gesundheitsschädling unterliegt die Art der Biozid-Verordnung. Hier ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (http://www.baua.de) die zuständige Behörde.

Anwendungsbereich Pflanzenschutz im Forst

Nach dem Pflanzenschutzrecht sind aktuell verschiedene Pflanzenschutzmittel für die Anwendung mit Luftfahrzeugen verfügbar. Im Februar 2015 wurden die Präparate Dipel ES (Wirkstoff Bacillus thuringiensis var. kurstaki) und Karate Forst flüssig (Wirkstoff lambda-Cyhalothrin) nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 PflSchG genehmigt.

Die Europäische Kommission hat am 26./ 27.01.2015 einer Liste von Substitutionskandidaten gemäß Artikel 80 (7) der Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 zugestimmt, nach dem der Wirkstoff lambda-Cyhalothrin (Präparat: Karate Forst flüssig) ab 01.08.2015 als „zu ersetzender Wirkstoff“ eingestuft wurde. Die Zulassung des Wirkstoffes wurde bis zum 31.03.2021 verlängert. Das Präparat ist aktuell bis zum 31.12.2019 zugelassen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einem Gutachten erklärt, dass die Substanz lambda-Cyhalothrin nicht mehr im Freiland mittels Luftfahrzeugen angewendet werden soll (1). http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/3677.htm)

 

Anwendungsbereich Öffentliche Flächen/Gesundheitsschutz

Anwendungsbereich Pflanzenschutz auf Flächen der Allgemeinheit

Mit der Regelung in § 17 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) hat der Gesetzgeber zusätzlich einen besonderen Schutz für die Allgemeinheit im Gesetz verankert.
Hierbei kann u. a. eine Genehmigung von einem bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittel (§ 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 PflSchG) durch das BVL erteilt werden. Folgende Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wurden vom BVL genehmigt (2).

Anwendungsbereich Biozide/ Gesundheitsschutz

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zum Schutz der menschlichen Gesundheit verschiedene Biozidprodukte zugelassen. Hierzu zählen Foray ES (Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki Stamm ABTS-351, Ende der Zulassung 30.11.2028) (3) sowie NeemProtect (Wirkstoff Margosa-Extrakt, Ende der Zulassung: 25.07.2027) (4).

Downloads

(1): EFSA (2014): Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment of the active substance lambda-cyhalothrin. EFSA JOURNAL 12(5): 3677 [171 pp.], doi:10.2903/j.efsa.2014.3677
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.3677/abstract

(2): Genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (BVL Oktober 2017)
http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/03_Antragsteller/05_Genehmigungsverfahren/03_FlaechenAllgemeinheit/psm_FlaechenAllgemeinheit_node.html

(3): Datensatz und Anwendungstabelle aus der Datenbank Biozide: Dipel ES; Foray ES
https://www.baua.de/SiteGlobals/Layout/DataViews/Datarecord_DBTool_Biozide.html?idDatarecord=161292

(4): Datensatz und Anwendungstabelle aus der Datenbank Biozide: NeemProtect
https://www.baua.de/SiteGlobals/Layout/DataViews/Datarecord_DBTool_Biozide.html?idDatarecord=163220  

Fachveranstaltungen

Das Julius Kühn-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung führten am JKI in Berlin zwei Fachgespräche (2012 und 2013) durch. Folgende Bereiche wurden dabei thematisiert und diskutiert:

  • aktuelle Gefährdungssituation
  • mögliche gesundheitliche Gefahren - verursacht durch die Brennhaare des EPS und durch den Einsatz von geeigneten Insektiziden
  • aktuelle Bekämpfungsmöglichkeiten
  • Zulassungssituation und Wirksamkeit der verfügbaren Mittel sowie deren Anwendungssicherheit im Pflanzenschutz- und Biozidbereich
  • Rechtsgrundlagen in den Regelungsbereichen

März 2012: Fachgespräch „Prozessionsspinner: Fakten – Folgen – Strategien“

Julius Kühn-Archiv Nr. 440 (2013) (alle Beiträge):
Ergebnisse Fachgespräch BfR und JKI vom 06.- 07.03.2012

Februar 2013 Statusseminar „Prozessionsspinner: Sachstand zu Bekämpfungsstrategien“

Einrichtungen der Bundesländer zum Thema Forst/Waldschutz

Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
http://www.lwf.bayern.de/

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA)
http://www.fva-bw.de/

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
http://www.wald-und-holz.nrw.de/

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
http://www.wald-mv.de/

Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE)
http://forst.brandenburg.de

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA)
www.nw-fva.de

Staatsbetrieb Sachsenforst
http://www.smul.sachsen.de

Thüringenforst
http://www.thueringen.de