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Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

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Institut für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen

Inhalt: Risikobewertung und Folgenabschätzung biotechnologischer

Inhalt: Verfahren in der Pflanzenproduktion

Anbau und Verkauf von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sind in der EU und in Deutschland streng reguliert. Ob GVO – gegenwärtig insbesondere Pflanzen – für Versuchszwecke freigesetzt oder für den Anbau und/oder die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen werden können, knüpft sich nach europäischen Recht an eine detaillierte Prüfung der potentiellen Risiken für Mensch und Umwelt. Das JKI prüft als stellungnehmende Behörde in diesem Rahmen die Zulassungsanträge (wissenschaftliche Dossiers). Darüber hinaus sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts in verschiedenen nationalen und internationalen Beratungsgremien zur Gentechnik vertreten (z.B. OECD).

Bewertung und Management neuer Verfahren der Pflanzenbiotechnologie

Die Pflanzenbiotechnologie entwickelt sich unentwegt fort. Welche Anwendungsfelder möglich und ob neue Risiken mit neuen Verfahren verbunden sind, wird am Institut wissenschaftlich erfasst und bewertet. Wir entwickeln zudem Konzepte und Methoden, um etwaige Risiken und Auswirkungen zu erfassen und zu managen (Monitoring, Koexistenz). Verschiedene Ergebnisse des Instituts sind in die Umsetzung des europäischen Gentechnik-Rechtsrahmens eingegangen („Monitoring-Fragebögen für Landwirte“, Maßnahmen zur Koexistenz und guten fachlichen Praxis des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen).