Inhalt: Materialabgabe
Die Dienstleistung an externe Partner umfasst neben der Abgabe von Veredelungsreisern bzw. Pflanzen auch die Bereitstellung von Blattmaterial bzw. DNA für genetische Untersuchungen sowie von Früchten für Analysen und als Ausstellungsmaterial.
Die Obstgenbank des Institutes für Züchtungsforschung an Obst ist kein kommerzieller Lieferant.
Abgabe von Vermehrungsmaterial bei Baum- und Beerenobst
Bestandslisten (Bitte prüfen Sie vor Anfrage die Bestandslisten!)
Wir geben Reiser (keine Bäume bei Baumobst!) und Erdbeerpflanzen in Kleinstmengen nach Verfügbarkeit ab.
Reiseranforderungen bei Baumobst sind jeweils bis zum 15. Oktober an das JKI-Institut für Züchtungsforschung an Obst, Pillnitzer Platz 3a; 01326 Dresden bzw. zo@ julius-kuehn. de zu richten. Für die Abgabe von Reisern sind aus phytosanitären Gründen Testungen notwendig (z. B. bei Apfel - Apfeltriebsucht). Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, können spätere Anforderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Der Versand des Materials erfolgt bis Februar des Folgejahres.
Anforderungen an Pflanzen bei Erdbeere sind bis zum 31. März des jeweiligen Jahres möglich. Der Versand erfolgt Ende August.
Die Abgabe erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr (oder nur Gebühr) in Form von Briefmarken in einem Wert von 5 €. Bevor die Bestellung bearbeitet wird, senden Sie uns bitte das Formular zur „Abgabe von Pflanzenmaterial aus der Deutschen Genbank Obst für Anbau und Vermehrung“ ausgefüllt und unterschrieben (siehe unten) und die entsprechende Anzahl von Briefmarken!
Nutzen Sie bitte für Ihre Bestellungen das Formular „Abgabe von Pflanzenmaterial aus der Deutschen Genbank Obst für Anbau und Vermehrung“
ACHTUNG: Material von Sorten, die unter Sortenschutz stehen, wird generell nicht abgegeben.
Abgabe von Material zum Zwecke der Forschung, Züchtung und Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft
Soll das Material zum Zwecke der Forschung, Züchtung und Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft genutzt oder konserviert werden, erfolgt die Abgabe aus der DGO auf Grundlage der Standard Material Transfer Agreement (SMTA) des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Handelt es sich um Material, welches nicht im Anhang I des o. g. Vertrags aufgeführt ist, ist außerdem eine Zusatzvereinbarung notwendig (für alle Obstarten außer Apfel und Erdbeere).
Informationen auch unter:
www.deutsche-genbank-obst.de/einfuehrung/zugangsbedingungen