Julius Kühn-Institut (JKI)
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Institutsleitung
Prof. Dr. Jens Karl Wegener
Adresse
Messeweg 11/12
38104 Braunschweig
Sekretariat
Timo Holze
Tel: 03946 47 6701
Fax: 03946 47 6702
at@ julius-kuehn. de
Die EU Richtlinie 2010/52/EU legt für „land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern“ die Anforderungen für den Schutz vor Kontakt mit gefährlichen Stoffen fest. Die Anforderungen gelten für alle Zugmaschinen und auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bei denen das Risiko eines Kontaktes mit gefährlichen Stoffen besteht. Für das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln muss das Führerhaus dem Niveau 4 (geregelt in EN 15695-1) entsprechen. Die genannte Norm EN 15695-1 teilt die Kabinen in 4 Kategorien ein und nennt die Kriterien für die Prüfung der Kabinen. Das Ziel der EU Richtlinie ist den Schutz des Anwenders in hinreichend dicht abschließenden Kabinen auch ohne das Tragen von weiteren Schutzausrüstungen (Halbmaske, Schutzanzug usw.) zu garantieren.
Seit dem Jahr 2011 bietet das JKI auch die technische Prüfung von Kabinen nach EN 15695-1 an. Die Kabinen werden für eine Prüfung in einen Prüfraum verbracht und dort über die Vernebelung eines Aerosols (Kochsalz) hinsichtlich der Dichtheit und der Filterwirkung geprüft. Die zu bewertende Kabine muss dabei nicht nur hinreichend dicht sein (max. 2 % Leckage erlaubt) sondern auch genügend Frischluft (min. 30 m³/h) transportieren sowie einen Mindestüberdruck in Innern (min. 20 Pa) aufbauen. Der Fahrer muss über entsprechende Anzeigen oder Warnlampen über den herrschenden Kabinendruck informiert werden. Die technische Prüfung der Kabinen umfasst somit die Messung der Frischluftrate, der Leckage, des Kabineninnendruckes und der Abscheiderate der Filtereinheit.
Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Antragsteller die Einhaltung der jeweiligen Kabinenkategorie nach EN 15695-1 bestätigt und die Messergebnisse in einem technischen Bericht aufgeführt.
Weitere Informationen zur Schutzwirkung von Fahrerkabinen im Pflanzenschutz finden Sie unter „Persönlicher Schutzausrüstung“ auf der Homepage des BVL: www.bvl.bund.de/psa