Julius Kühn-Institut (JKI)
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Institutsleitung
Prof. Dr. Jens Karl Wegener
Adresse
Messeweg 11/12
38104 Braunschweig
Sekretariat
Jana Bartels
Tel: 03946 47 6701
Fax: 03946 47 6702
at@ julius-kuehn. de
Im Frühjahr 2008 kam es in der Oberrheinebene durch die Abdrift von Beizstaub nach der Maisaussaat zu einem erheblichen Bienensterben. Seitdem wurde der Schutz der Bienen und anderer Bestäuberinsekten bei der Zulassung und der Anwendung von Saatgutbehandlungsmitteln wesentlich stärker berücksichtigt und damit verbessert. Das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verantwortliche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann mittelspezifisch Anwendungsbestimmungen erteilen. Eine dieser Anwendungsbestimmungen fordert, dass die Behandlung des Saatguts in Einrichtungen erfolgen muss, welche Qualitätssysteme zur Staubminderung installiert haben. Andere Auflagen schreiben die Aussaat von behandeltem Saatgut mit abdriftmindernden Sägeräten vor.
Erste Festlegungen wurden dahingehend getroffen, dass die Staubmenge im Saatgutsack um 90 % und die Abdrift der verwendeten Sägeräte ebenfalls um 90 % gegenüber dem Stand von 2008 gemindert werden muss.
Durch ein Prüfsystem, welches von den Zulassungsbehörden und führenden Verbänden der Saatgutherstellung entwickelt wurde, soll bereits während des Prozesses der Saatgutbehandlung die Staubentwicklung auf ein Minimum reduziert werden. Bestandteil dieser Prüfung ist ein Vor-Ort-Termin, bei dem Mitarbeiter:innen des JKI die Anlagen anhand von Checklisten überprüfen. Dabei wird zum einen der Fokus auf technische Lösungen, wie z.B. eine verbesserte Staubabsaugung gelegt und zum anderen eine schonende Behandlung des Saatguts während der Vor- und Nachbereitung gefordert. Außerdem wird durch eine kontinuierliche Beprobung des Saatgutes der Staubanteil ermittelt. Bei erfolgreich durchgeführter Prüfung erfolgt automatisch eine Eintragung in die Liste der „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“. Die Eintragung gilt für 3 Jahre.
Werden Saatgutbehandlungseinrichtungen durch ein Zertifizierungssystem, das vom JKI anerkannt ist, geprüft und zertifiziert, so werden diese ebenfalls vom JKI für den Zeitraum der Gültigkeit des Zertifikats gelistet.
Zusätzlich zur Saatgutbehandlung spielt der Aussaatprozess als Expositionspfad eine wichtige Rolle. Durch Umrüstsätze für pneumatische Sägeräte, die mit Unterdruck arbeiten, wurde in diesem Bereich eine deutliche Risikominderung erreicht. Nach einer erfolgreichen Prüfung des Sägerätes wird der Gerätetyp durch das JKI gelistet und erfüllt somit die erhöhten Anforderungen der Abdriftminderung.
Für bestimmte Anwendungen von Granulaten, z.B. im Kartoffelanbau, sind Granulatstreuer erforderlich, die spezifische Eigenschaften erfüllen. Diese Merkmale gehen teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Das JKI hat die in die Beschreibende Liste eingetragenen Granulatstreuer bezüglich dieser Eigenschaften überprüft und bei Erfüllung der Kriterien das Gerät in die Liste der Granulatstreugeräte (siehe unten) eingefügt. Wenn die Granulate im Rahmen einer Notfallzulassung nur für 120 Tage zugelassen werden, ist auch die Gültigkeit der Liste der Granulatstreuer entsprechend beschränkt.