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Saatgutbehandlungseinrichtungen (Beizstellen)

Beizung

Das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz führt eine Liste für „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“, in der alle Beizstellen aufgeführt werden, die erhöhte Anforderungen im Hinblick auf die eingesetzte Prozesstechnik, Prozessabläufe und ihre Dokumentation erfüllen. Durch den optimalen Einsatz von zur Verfügung stehender Technik wird gewährleistet, dass die Freisetzung von Staub bei der Beizung, der Lagerung und der Beförderung des Saatguts auf ein Minimum reduziert wird.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt in diesem Zusammenhang bei der Zulassung mittelspezifisch eine Anwendungsbestimmung, in der auf diese Liste verwiesen wird. Das Pflanzenschutzmittel darf mit dieser Anwendungsbestimmung dann nur in Saatgutbehandlungseinrichtungen eingesetzt werden, die in der JKI-Liste aufgeführt sind.

Die Überprüfung der Beizstellen erfolgt anhand von Checklisten, die von Experten aus den Zulassungsbehörden und den Verbänden der Saatguterzeugung erarbeitet wurden. Für dieses Themenfeld wurde 2011 von verschiedenen Verbänden der Agrarwirtschaft (BDP, BDS, DRV, IVA, u.a.) die SeedGuard GmbH  gegründet, die den Beizstellen ein freiwilliges Zertifizierungssystem für mehrere Kulturarten anbietet. Seit Dezember 2021 wird auch das neu entwickelte QSS-BeiZplus System des GFZS durch das JKI anerkannt und bietet eine Prüfung von Beizstellen für Getreide an. Für Beizstellen in Baden-Württemberg gibt es seit Januar 2022 auch die Möglichkeit, die Prüfung für die Kultur Getreide durch das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) durchführen zu lassen.

Die Überprüfung der Beizstellen kann ebenso durch das JKI durchgeführt werden (s. Antragsformular für Beizstellenprüfung). Bei bereits erfolgter Zertifizierung/Prüfung durch vom JKI anerkannte Systeme für „Qualitätssicherungssysteme zur Staubminderung“ (z.B. SeedGuard, QSS-BeiZplus, LTZ) muss die Beizstelle zusätzlich einen Antrag auf Listung beim JKI stellen und eine Kopie des Zertifikates/Bescheides beifügen, um in die Liste der „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung“ aufgenommen zu werden.

Die Anforderungen an die Beizstellen sind bei einer SeedGuard-, QSSBeiZplus- Zertifizierung deckungsgleich mit den Anforderungen bei der Prüfung durch das JKI oder das LTZ Augustenberg.

Die nachfolgende Liste enthält die Saatgutbehandlungseinrichtungen, die die Prüfkriterien der jeweils zutreffenden Checkliste (Getreide | Raps | Rübe | Mais | Gemüse | Kleinstmengen) erfüllen und in denen daher die mit diesen Anwendungsbestimmungen versehenen Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen.

+++ Hinweis +++ Anträge für Saatgutbehandlungseinrichtungen können an pruefung-beizstelle@  julius-kuehn.  de gesendet werden.


Kontakt:
Dirk Rautmann
Carolin Weimar-Bosse
Eckhard Immenroth