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Julius Kühn-Institut (JKI)
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Institutsleitung
Prof. Dr. Jens Karl Wegener

Adresse
Messeweg 11/12
38104 Braunschweig

Sekretariat
Jana Bartels
Tel: 03946 47 6701
Fax: 03946 47 6702
at@  julius-kuehn.  de

Institutsbroschüre

 

 

Anträge

+++ Hinweis +++

Anträge zur Geräteprüfung können auch per Mail an at@  julius-kuehn.  de gesendet werden. Anträge für Saatgutbehandlungseinrichtungen können an pruefung-beizstelle@  julius-kuehn.  de gesendet werden.

Beschreibende Liste

Hier finden Sie alle vom JKI geprüften Pflanzenschutzgeräte bzw. –geräteteile, die in die Beschreibende Liste im Bundesanzeiger aufgenommen worden sind. Diese Liste besteht aus mehreren Abschnitten:

Anerkannte Pflanzenschutzgeräte

Hier finden Sie den Link zur Datenbank: Anerkannte Pflanzenschutzgeräte

Verlustmindernde Geräte - Abdriftminderung

ENTAM-Prüfberichte: Feldspritzgeräte

ENTAM-Prüfberichte: Pflanzenschutzdüsen

Bekanntmachungen zur Beschreibenden Liste im Bundesanzeiger: Hier finden Sie die neu geprüften Pflanzenschutzgeräte bzw. –geräteteile sowie alle Änderungen.

Bekanntmachungen

Weitere Richtlinien, Listen und Prüfberichte

Checklisten Saatgutbehandlungseinrichtungen

+++ Hinweis +++

Die Checklisten für Getreide, Mais, Raps und Gemüse (Stand 01.03.2023) sowie die JKI-Richtlinie 5-1.1 gelten ab dem 01.06.2023. Bis zum 01.06.2023 sind die Abläufe in der Beizstelle sowie die Zwischenprüfungen anhand der Checklisten Stand 2021 durchzuführen. Bei Bedarf können die Dokumente Stand 2021 beim JKI unter pruefung-beizstelle@  julius-kuehn.  de angefordert werden.

Anträge für Saatgutbehandlungseinrichtungen können an folgende Adresse gesendet werden:
pruefung-beizstelle@  julius-kuehn.  de

Investitionsprogramm Landwirtschaft/AFP

In den Jahren 2021 bis 2024 soll im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ 816 Millionen Euro vom Bund bereitgestellt werden.

Der Förderschwerpunkt liegt auf Investitionen in moderne Maschinen zur präzisen und bedarfsgerechten Ausbringung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Gefördert werden nur Techniken, die einen nennenswerten Nutzen für den Klima- und Umweltschutz haben.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ sind hier zu finden:

https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-investitionsprogramm-landwirtschaft/FAQList.html#f85186

Die Förderung kann bei der Rentenbank beantragt werden:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft

Das bisher praktizierte Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wird bis Ende 2024 durch das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ ersetzt.

Die förderfähigen Geräte sind in der Positivliste des BMEL unter folgendem Link abrufbar:

https://www.rentenbank.de/dokumente/Positivliste-Investitionsprogramm-Landwirtschaft.pdf

Richtlinien für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten