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Erklärung zur Barrierefreiheit des im Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), genutzten Bewerbermanagementsystems

 

Das JKI ist bemüht, das von ihm verwendete elektronische Bewerbermanagementsystem im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Bewerbermanagementsystem, das über den Link „Online-Bewerbung“ unter der jeweiligen Stellenausschreibung erreichbar ist.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden. Das elektronische Bewerbermanagementsystem ist mit der BITV vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. April 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einem unabhängigen BITV-Test. Das Ergebnis zeigt, dass 10 von 10 ausgewählten Seiten einer unabhängigen, repräsentativen Seitenauswahl als BITV-/EN 301 549-konform bewertet wurde.

Feedback und Kontaktangaben

Über die folgenden Kontaktmöglichkeiten können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen melden und Informationen über Inhalte einholen, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich oder von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an poststelle@  julius-kuehn.  de.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Betreff: Barriere melden
Erwin-Baur-Str. 27
D-06484 Quedlinburg

Telefonisch erreichen Sie uns über unsere zentrale Pforte unter: 03946 470

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@  schlichtungsstelle-bgg.  de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de