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Pflanzengesundheit

Die Länder und Regionen der Erde wachsen immer stärker zusammen, vor allem, was den Handel mit Waren aller Art angeht. Dieser nimmt ständig größere Dimensionen an. So kommen zum Beispiel Pflastersteine für deutsche Straßen aus Vietnam oder China, Gemüse und Obst im Winter aus Südamerika, Afrika oder Neuseeland, exotische Früchte aus tropischen Ländern oder Textilien aus China oder Bangladesch. Deutschland exportiert umgekehrt unzählige Waren in fast alle Länder der Erde. Geliefert wird meist auf Holzpaletten bzw. minderwertiges Holz wird als Verpackungsmaterial z. B. beim Export von Granitsteinen genutzt.

Dieses enorme Handelsvolumen und die vielfältigen Handelswege bergen die ständige Gefahr, dass Insekten und Krankheitserreger, aber auch Pflanzen, die noch nicht in Europa bzw. Deutschland vorkommen, unbemerkt mit eingeschleppt werden. Einige von ihnen können an landwirtschaftlichen Nutzpflanzen, an Obst-, Gemüse- und Zierpflanzen, an Reben und vor allem im Forst erhebliche langfristige Schäden verursachen. Sie sind hier nicht heimisch, so dass natürliche Feinde fehlen, und sie sich meist ungehindert ausbreiten können. Außerdem stellen sie potenziell ein Risiko für die hiesige Artenvielfalt dar.

Sämtliche Maßnahmen und Regelungen, darunter auch Risikoanalysen, die dies verhindern sollen, werden unter dem Begriff Pflanzengesundheit (plant health) zusammengefasst. Strategien und Regelungen, die derartige Schäden verhindern oder zumindest verzögern sollen, werden im europäischen Raum in der Regel für die gesamte EU verfasst. Andere Regelungen, so zum Beispiel für Verpackungsholz, sind nahezu weltweit akzeptiert.

Am JKI ist vor allem das Fachinstitut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit für all diese Aufgaben zuständig. Fachinformationen zu wichtigen Export- und Importbestimmungen finden Sie in unserem Wissensportal „Pflanzengesundheit“.

Koordination phytosanitärer Maßnahmen EU/Welt

Deutschland liegt mitten in Europa, und Schädlinge machen vor unseren Grenzen nicht Halt. Nur europaweite, wenn nicht weltweite Regelungen, können bei den meisten phytosanitären Problemen erfolgreich große Schäden verhindern oder eindämmen. Das JKI vertritt in pflanzengesundheitlichen Fragen fachlich die Bundesrepublik Deutschland in zahlreichen internationalen Gremien. So z. B. in der Europäischen Gemeinschaft (Ständige Ausschüsse der EU-Kommission für Pflanzengesundheit, Vermehrungsmaterial von Obst- und Zierpflanzen und damit verbundene Expertengruppen), der Europäischen Pflanzenschutzorganisation (EPPO) oder den Beratungen zum Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC). Als Beispiel sei hier die „Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel“, ISPM 15, genannt.

Unsere Experten entwickeln im phytosanitären Bereich verbindliche EU-Regelungen aktiv mit. Dies hat direkte Auswirkungen für die Grenz- und Binnenkontrollen in Deutschland, wenn es um die Einfuhr oder den Export von Pflanzen und Pflanzenprodukten geht. Erzeuger und Händler (Im- und Export) sind verpflichtet, die Bestimmungen einzuhalten.

Koordination phytosanitärer Maßnahmen in Deutschland

National ist das JKI die zuständige Behörde für den Informationsaustausch zwischen der EU und den deutschen Behörden und den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer. Mit letzteren findet ein intensiver fachlicher Austausch statt. Das JKI entwickelt deutschlandweite Regelungen wie zum Beispiel Leitlinien, die festlegen, wie bei einem Befall mit Quarantäneschädlingen vorgegangen werden muss. Für die notwendigen Überwachungen (Monitorings) werden den Bundesländern Vorgaben zur Verfügung gestellt.

Verdächtige Waren müssen dem JKI gemeldet werden. Das gilt für Krankheitserreger oder Schädlinge, die europaweit als Quarantäneschaderreger gelistet sind oder solche, die verdächtig werden, dass sie große Schäden verursachen können. Alle, die beruflich oder gewerblich mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen bzw. Holzverpackungsmaterial zu tun haben, sind zu diesen Meldungen verpflichtet. Dazu zählen u. a. wissenschaftliche Einrichtungen, Pflanzenzüchter, Baumschulen, amtliche und private Berater oder Untersuchungslabore. Die Meldung erfolgt an den Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes. Dieser leitet die Meldung an das JKI weiter, die diese prüft und ggf. eine Risikoanalyse erstellt. Daraufhin informiert das JKI die EU-Kommission, sämtliche Pflanzenschutzdienste und weitere Gremien.

Risikoanalysen zu neuen Schadorganismen

Das JKI ist laut Pflanzenschutzgesetz dafür zuständig, mit Hilfe von Risikoanalysen (Pest Risk Assesments PRA) zu prüfen, welche Gefahren von bestimmten Pilz-, Insekten- oder Virusarten ausgehen, bei denen eine Einschleppung nach Deutschland bzw. Europa grundsätzlich möglich bzw. zu erwarten ist. Dabei wird nach international anerkannten Vorgaben vorgegangen. Fragen, ob der „Fremde“ in unserem Klima überleben kann, ob er hier Wirtspflanzen vorfindet, ob er in nennenswertem Umfang gehandelt wird, spielen dabei eine Rolle. Anhand dieser Analysen entscheiden Politik und weitere Behörden, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schaderreger fernzuhalten oder ihn auszurotten.