Springe direkt zu:
Service Navigation

Pflanzenschutz- und Sägeräte

Auch die Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel und mit diesen behandelte Samen ausgebracht werden, spielen eine wichtige Rolle bei der gesetzlich vorgeschriebenen Bewertung neuer Wirkstoffe bzw. Mittel. So müssen wichtige Teile von Pflanzenschutzgeräten wie z. B. die Düsen in regelmäßigen Abständen von drei Jahren überprüft werden. Begonnen wurde mit diesen Prüfungen, die dafür sorgen sollen, dass ein Mittel auch richtig dosiert dorthin gelangt, wo es hingehört, in Deutschland bereits Mitte der 1990er Jahre. Das JKI hat wesentliche Impulse und Vorarbeiten geleistet, damit diese Prüfungen in allen Mitgliedsstaaten der EU gleichermaßen durchgeführt werden müssen. Dies ist seit 2013 der Fall.

Die Ergebnisse der Prüfarbeiten am JKI fließen direkt in seine vielfältigen Beratungsaufgaben ein. Dazu gehören z. B. die Mitwirkung an nationalen Gesetzgebungsverfahren, in EU- und internationalen Normungsgremien oder bei der Bewertung im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetz.

Seit 1993 wird vom JKI (bis 2007 BBA) das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ geführt. Die Hersteller von Pflanzenschutzgeräten und Geräteteilen bieten mittlerweile eine Vielzahl von technischen Lösungen zur Minderung der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln an, die vom JKI geprüft und in die Abdriftminderungsklassen 50 %, 75 %, 90 % und 95 % eingetragen werden. Inzwischen beinhaltet das Verzeichnis ca. 600 Eintragungen (Stand: Mai 2016). Das JKI trägt mit diesen Aktivitäten erheblich zur Risikominderung im Pflanzenschutz bei.

Freiwillige Prüfungen für Hersteller

Während der „Geräte-TÜV“ gesetzlich vorgeschrieben ist, können die Hersteller auch neue Geräte vom JKI freiwillig prüfen lassen. Diese JKI-Anerkennungsprüfung wird zusammen mit den Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer durchgeführt. Die Ingenieure am JKI sichten ein Gerät auf ihren verschiedenen Prüfständen. Die Einsatzprüfstellen der Pflanzenschutzdienste prüfen im praktischen Einsatz. Durch diese Zweigleisigkeit der Prüfung kann sicher beurteilt werden, ob ein Gerät geeignet ist und welche Spezifikationen es besitzt. Der Prüfbericht wird veröffentlicht, womit das Gerät dann für die Dauer von fünf Jahren anerkannt ist. Es kann mit einem Anerkennungszeichen des Julius Kühn-Instituts versehen werden. Auch Geräteteile wie Düsen können so geprüft werden.

Europäische Anerkennung

Mit dem Prüfstellenverbund ENTAM (European Network for Testing of Agricultural Machines) ist geplant, die Prüfung von landwirtschaftlichen Geräten innerhalb Europas zu harmonisieren. Ziel ist, dass ein einmal geprüftes Gerät europaweit anerkannt wird. Damit soll erreicht werden, dass den Landwirten eine größere Auswahl an standardisiert geprüften Geräten für den Pflanzenschutz zur Verfügung steht. Das JKI ist eines von derzeit 11 ENTAM-Mitgliedern. Inzwischen gibt es über 100 ENTAM-geprüfte Pflanzenschutzgeräte und –geräteteile. Alle bereits geprüften Geräte finden Sie unter www.entam.com.

Seit 2013 prüfen alle EU-Mitgliedsstaaten turnusmäßige Pflanzengeräte, die in Gebrauch sind, nach einheitlichen technischen Vorgaben. Basis dafür ist die EU-Richtlinie 2009/128/EG. Bereits 2004 kam es zur Gründung der SPISE Working Group (SPISE – Standardised Procedure for the Inspection of Sprayers in Europe), was maßgeblich auf das Betreiben des JKI zurückgeht. Mit zahlreichen Workshops und Arbeitsgruppen für spezielle Sachverhalte trägt SPISE dazu bei, dass das harmonisierte Verfahren der Pflanzenschutzgeräte in Europa nicht nur eingeführt, sondern weiterhin verbessert wird. Die Mitglieder der SPISE Working Group kommen aus Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien und den Niederlanden. Sie vertreten diejenigen Mitgliedsstaaten, die derzeitig die meisten Erfahrungen auf dem Gebiet der Kontrolle von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten haben.

Sägeräte

Saatgut zu beizen, d. h. mit einem Pflanzenschutzmittel zu „ummanteln“ und in die Erde zu bringen, ist ein effektives Verfahren, um Jungpflanzen vor Schädlingen zu schützen. Allerdings zeigte sich im Jahr 2008, dass die bis dahin unbeachteten Sägeräte ebenfalls dringend überprüft werden müssen. In diesem Jahr starben in der Oberrheinebene viele Bienenvölker, da der Abrieb von qualitativ ungenügend gebeiztem Mais bei der Aussaat in die Außenluft gelangte und so Bienen, die Umwelt und den Anwender gefährdete. Das JKI reagiert sofort und startete ein umfangreiches Untersuchungs- und Forschungsprogramm. So müssen seither Sägeräte vom JKI geprüft bzw. mit geprüften Umrüstsätzen ausgestattet sein. Die Liste der Sägeräte, die für die Aussaat mit gebeiztem Saatgut verwendet werden sollen, wird nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen auf der Website des JKI veröffentlicht.

Auch darf die Beizung von Saatgut mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln nur noch in geprüften Saatgutbehandlungseinrichtungen erfolgen. So wird die Abriebfestigkeit sichergestellt, so dass nur noch eine minimale Menge an Mitteln freigesetzt werden kann. Das JKI veröffentlicht die Liste der Einrichtungen, die diese Qualitätsnorm erfüllen.