Bienen – und damit sind nicht nur die Honigbiene, sondern auch die zahlreichen Arten von Wildbienen und Hummeln gemeint - sind die kleinsten Nutztiere in Deutschland. Trotzdem sind sie enorm wichtig. Sie belegen inzwischen Platz 3 der wichtigsten Nutztiere nach Kuh und Schwein. Denn nur durch ihre Bestäubungsleistung können viele Pflanzen (die meisten Obstarten, Raps etc.) überhaupt Früchte uns Samen entwickeln, die wir ernten wollen. Dieser Wert ist wirtschaftlich bedeutend höher als der vom Imker erzeugte Honig oder das Wachs. Der Schutz der Bienen ist ein erklärtes Ziel des JKI und der Bundesregierung.
Im Bereich des Pflanzenschutzes müssen alle Anwender, so z. B. Landwirte, Gärtner, Obst- und Weinbauern sowie Forstwirte, die Bienenschutzverordnung beachten, wenn sie ein Pflanzenschutzmittel ausbringen. So dürfen diese zum Beispiel nicht auf blühende Pflanzen ausgebracht werden, andere generell nicht, wenn Bienen fliegen. Werden zugelassene Pflanzenschutzmittel richtig angewendet und die Angaben bzgl. der Bienen beachtet, werden Schäden an Bienen mit großer Sicherheit ausgeschlossen.
Am JKI werden Bienen untersucht, bei denen der Verdacht besteht bzw. Imker den Verdacht haben, dass sie durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel geschädigt wurden (siehe Wissensportal Bienenuntersuchung). Diese Aufgabe ergibt sich aus § 57 des Pflanzenschutzgesetzes. Ergeben die Untersuchungen des JKI, dass ein Landwirt für den Tod von Bienen oder Bienenvölkern verantwortlich ist, da er nicht korrekt („unsachgemäß“) gehandelt hat, kann er strafrechtlich verfolgt werden und muss mit einer Buße bis zu 50.000 Euro rechnen.
Alle Informationen zu den Details der Untersuchungen an Honigbienen sowie unseren Forschungsarbeiten, die auch Hummeln und andere Wildbienen betreffen, finden Sie im Institut für Bienenschutz.