Pflanzen oder pflanzliche Produkte, wie Obst, Getreide, Kartoffeln oder Holz, können nicht unmittelbar aus Deutschland in andere Länder exportiert werden. Zahlreiche Staaten außerhalb der EU erlauben Einfuhren erst dann, wenn geprüft wurde, dass von dem Produkt kein phytosanitäres Risiko für ihr Land ausgeht. Für diese Prüfung verlangen sie vom Exportland spezifische pflanzengesundheitlich relevante Informationen. Das JKI stellt für das Importland notwendige Informationen in Dossiers bereit. Das Importland nutzt diese Daten für die Durchführung einer Risikoanalyse und die Festlegung von Einfuhranforderungen. Auch hier müssen gemeinsame Standards erarbeitet und festgeschrieben werden.