Inhalt: UBieV-Untersuchungsstelle Bienenvergiftung
Neben Krankheiten, Futtermangel und Parasiten kann auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Bienenvölker gefährden. Imkerinnen und Imker, die eine Vergiftung ihrer Bienenvölker vermuten, können dies am JKI kostenlos untersuchen lassen.
Viele Pflanzenschutzmittel (PSM), darunter vor allem Fungizide und Herbizide, sind für Bienen ungefährlich. Sie dürfen auch in blühenden Kulturen ausgebracht werden. Für als bienengefährlich eingestufte PSM gelten hingegen die Vorgaben der Bienenschutzverordnung: Diese verbieten unter anderem den Einsatz auf blühende Pflanzen oder beschränken die Anwendung auf die Abendzeit nach dem Bienenflug. Werden zugelassene Pflanzenschutzmittel korrekt angewendet, sind Schäden an Bienen mit großer Sicherheit ausgeschlossen.
Besteht aber der Verdacht, dass die Tiere durch PSM geschädigt wurden, können Imkerinnen und Imker Bienen- und Pflanzenproben an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen am JKI senden. Die biologischen und chemischen Untersuchungen sind für die Betroffenen kostenlos. Der Nachweis einer Vergiftung ist Grundlage für die Schadensregulierung mit der Imker-Versicherung.
Die gemeldeten Schadensfälle werden in enger Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder bearbeitet. Ergeben die Untersuchungen des JKI, dass eine unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Tod von Bienen geführt hat, kann dies mit einem Bußgeld und bei landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Kürzung von Fördergeldern aus der Cross Compliance geahndet werden.
UBieV-Daten für den Bienenschutz
Die aus den Analysen gesammelten Erkenntnisse über Bienenvergiftungen dienen dazu, künftige Schäden zu vermeiden. Sie fließen in die Risikobewertung zur Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln ein, die das JKI-Institut für Bienenschutz im Rahmen des Zulassungsverfahrens durchführt.