Die besondere Stärke des Instituts für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen besteht in der Verknüpfung seiner gesetzlich begründeten Aufgaben mit eigenen Forschungsarbeiten. Die Aufgaben des Instituts leiten sich vorwiegend aus dem Gentechnikgesetz ab.
So wirkt das Institut am Genehmigungsverfahren für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mit. Im Rahmen von biologischer Sicherheitsforschung und anbaubegleitenden Forschungsarbeiten werden Sicherheitsaspekte und mögliche Auswirkungen neuer biotechnologischer Verfahren auf den Naturhaushalt und die nachhaltige Landbewirtschaftung untersucht. Kriterien und Maßnahmen für ein anbaubegleitendes Monitoring gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) werden entwickelt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist eigene Forschung zwingend erforderlich, die primär auf Sicherheitsbewertung, Management und Folgenabschätzung biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen ausgerichtet ist. Das Institut engagiert sich in nationalen und internationalen Gremien zur Sicherheitsbewertung von GVO und unterhält daher intensive Forschungskooperation auf nationaler und internationaler Ebene.